Eine Scheidung vorbereiten. Ohne blind loszulaufen.
Halte fest, seit wann ihr getrennt lebt. Ordne die offenen Punkte. Dann kannst du eine Beratung mit konkreten Fragen beginnen.

Trennung festhalten
Notiere das Datum und wie ihr seitdem lebt. Eine sachliche Mitteilung kann bei der Organisation helfen.
Unterlagen ordnen
Heiratsurkunde, Kinderurkunden, Verträge und Unterlagen zur Altersversorgung zusammentragen.
Beratung vorbereiten
Liste die offenen Fragen zu Unterhalt, Vermögen, Wohnung und Kindern auf. Kläre mit der Kanzlei auch die Kosten.
Trennungsjahr, Scheidungsverfahren und Kosten verstehen
Was gilt grundsätzlich?
Trennung: Die eheliche Lebensgemeinschaft ist aufgehoben. Das ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich, wenn tatsächlich getrennt gelebt wird. Halte den Trennungszeitpunkt nachvollziehbar fest (§ 1567 BGB).
Nach einem Jahr: Beantragen beide die Scheidung oder stimmt die andere Person zu, gilt das Scheitern der Ehe gesetzlich als feststehend (§ 1566 Abs. 1 BGB). Ohne Zustimmung ist eine Scheidung nach einem Jahr nicht automatisch ausgeschlossen; das Scheitern muss dann gegebenenfalls anderweitig festgestellt werden.
Nach drei Jahren: Das Scheitern wird gesetzlich unwiderlegbar vermutet (§ 1566 Abs. 2 BGB). Vor Ablauf eines Jahres: Scheidung nur unter den engen Voraussetzungen einer unzumutbaren Härte (§ 1565 Abs. 2 BGB).
So bereitest du die Scheidung vor
- Trennungszeitpunkt festhalten: Datum und praktische Änderung des Zusammenlebens dokumentieren.
- Unterlagen sammeln: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Personalien, Ehevertrag und Angaben zur Altersversorgung.
- Scheidungsfolgen auflisten: Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Wohnung, Hausrat und etwaige Kindesfragen getrennt erfassen.
- Einvernehmliches prüfen: Was kann schriftlich geklärt werden, und wofür sind Beratung, notarielle Beurkundung oder gerichtliche Entscheidung nötig?
- Familienrechtliche Vertretung organisieren: Der Scheidungsantrag wird regelmäßig anwaltlich beim Familiengericht gestellt. Die bloße Zustimmung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen ohne eigenen Anwalt möglich.
Einvernehmliche Scheidung
Die Beteiligten können bei Einigkeit Kosten und Konflikte reduzieren. Ein gemeinsamer Anwalt für beide Ehegatten ist das jedoch nicht: Ein Anwalt vertritt rechtlich nur seine Mandantschaft.
Was kostet das?
Gerichts- und Anwaltskosten hängen u. a. vom Verfahrenswert und den gestellten Anträgen ab. Bei geringem Einkommen Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe prüfen; keine pauschalen Kostenzusagen.




